Spenden

Um die vielen anstehenden Aufgaben der Hospiz Stiftung Rotary Rodgau bewältigen zu können, sind wir auf die Hilfe von außen angewiesen. Daher möchten wir Sie um eine Spende oder Zustiftung bitten. Überweisen Sie bitte einen in Ihren Augen angemessenen Betrag unter Nennung des Zwecks, entweder „Spende“ oder „Zustiftung“, auf eine der unten stehenden Bankverbindungen.

Eine Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen und steht diesem dauerhaft zur Verfügung (z. B. für den Bau des Hospizes). Spenden dagegen werden nicht dem Stiftungsvermögen zugeführt, sondern müssen innerhalb von zwei Jahren für den Stiftungszweck ausgegeben werden (z. B. zur Unterstützung von Hospizgruppen).
Steuerlich werden Zustiftungen und Spenden gleich behandelt, beide sind steuerlich abzugsfähig.

Spendenkonten

Sparkasse Langen-Seligenstadt
IBAN: DE49506521240001132976
BIC: HELADEF1SLS

Frankfurter Volksbank
IBAN: DE63501900000008908737
BIC: FFVBDEFF

Regelmäßige Spenden

Wenn Sie uns regelmäßig eine Spende zukommen lassen möchten, können Sie gerne einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank beauftragen. Wir können aber auch einen regelmäßigen Lastschrifteinzug von Ihrem Konto einrichten. Bitte kontaktieren Sie uns dazu unter kontakt@hospizstiftungrodgau.de.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an die Hospiz Stiftung Rotary Rodgau erhalten Sie hier zum Download.

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Hierzu ist es erforderlich, bei der Überweisung die Adresse des Spenders anzugeben.