Um die vielen anstehenden Aufgaben der Hospiz Stiftung Rotary Rodgau bewältigen zu können, sind wir auf die Hilfe von außen angewiesen. Daher möchten wir Sie um eine Spende oder Zustiftung bitten. Überweisen Sie bitte einen in Ihren Augen angemessenen Betrag unter Nennung des Zwecks, entweder „Spende“ oder „Zustiftung“, auf eine der unten stehenden Bankverbindungen.
Eine Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen und steht diesem dauerhaft zur Verfügung (z. B. für den Bau des Hospizes). Spenden dagegen werden nicht dem Stiftungsvermögen zugeführt, sondern müssen innerhalb von zwei Jahren für den Stiftungszweck ausgegeben werden (z. B. zur Unterstützung von Hospizgruppen).
Steuerlich werden Zustiftungen und Spenden gleich behandelt, beide sind steuerlich abzugsfähig.